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   BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 46.06   

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https://dejure.org/2007,12541
BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 46.06 (https://dejure.org/2007,12541)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 3 C 46.06 (https://dejure.org/2007,12541)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 3 C 46.06 (https://dejure.org/2007,12541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Einigungsvertrag - EV Art. 3, Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 3; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. d
    Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Identität; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Belegenheitsprinzip; Stadtgüter Berlin.

  • Bundesverwaltungsgericht

    Einigungsvertrag - EV - Art. 3, Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 VZOG § 11 Abs. 3
    Anwendungsbereich; Belegenheitsprinzip; Belegenheitsprinzip; Berlin; Funktionsnachfolge; Funktionsnachfolge; Grundstück; Hoheitsgebiet; Identität; Identität; Lage; Rechtsnachfolge; Restitution; Restitution, öffentliche; Restitutionsanspruch; Restitutionsberechtigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Vermögenszuordnungsgesetz auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin; Rechtliche Identität des Landes Berlin mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft; Restitutionsberechtigung des Landes Berlin; ...

  • Judicialis

    EV Art. 3; ; EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 11 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Anwendbarkeit des VZOG auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin, Rückübertragung von außerhalb des Hoheitsgebietes gelegenen Grundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98

    Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 46.06
    Das Verwaltungsgericht hat sein gegenteiliges Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, deren Ausgangspunkt das Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) ist.
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17

    Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen

    Führen diese Kriterien zu einer eindeutigen Bestimmung des Berechtigten, ist der Vermögenswert diesem zurückzuübertragen, gleich ob er im Territorium des Berechtigten oder in einer anderen Gebietskörperschaft belegen ist (BVerwG, Urteile vom 28. November 2007 - 3 C 46.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 61 Rn. 14 und vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 LS 2 und Rn. 14 ff., unter Abgrenzung vom Beschluss vom 16. November 2004 - 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).
  • BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 52.06

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    BVerwG 3 B 52.06 (3 C 46.06).

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 46.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

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